Seminar- und Schulungsbedingungen

Die LINDIG Akademie ist Teil der LINDIG Fördertechnik GmbH und wird nachfolgend Auftragnehmer genannt. Diese nachstehenden Bedingungen gelten für alle Schulungstypen der LINDIG Akademie, sofern nichts anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde. Das aktuelle Schulungsportfolio können Sie unter folgendem Link einsehen: http://www.lindig.com/schulungen/.

§ 1 Anmeldung

1. Anmeldungen zu Schulungen des Auftragnehmers müssen grundsätzlich telefonisch, online, per Brief, Fax oder E-Mail erfolgen. Diese benötigt den Vor- und Zunamen, sowie die Kursbezeichnung, Datum und Ort des veranschlagten Seminars, sowie den Ansprechpartner des Auftraggebers und dessen E-Mail-Adresse. Handelt es sich bei dem Auftraggeber um einen Verbraucher gemäß § 13 BGB, so müssen zusätzlich die Brief- oder Postanschrift hinterlegt werden.

2. Anmeldevoraussetzung ist nicht der Nachweis der körperlichen Eignung. Die körperliche Eignung wird in aller Regel durch die (nicht verpflichtenden) arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen G25 bzw. G41 festgestellt, die speziell für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten gelten. Diese können und werden in der Regel im Betrieb (bei Privatpersonen selbst) vorgenommen, sind mithin keine Voraussetzung für den Erwerb des Staplerscheins und werden unsererseits nicht kontrolliert.

§ 2 Bestätigung

Sie erhalten eine schriftliche, verbindliche Buchungsbestätigung nach Bearbeitung Ihres Auftrages. Diese enthält den vollständigen Seminarpreis, Zeit und Ort des Seminars sowie weitere organisatorische Hinweise. Erst durch die Bestätigung durch die LINDIG Akademie kommt ein Vertragsverhältnis zustande.

§ 3 Absagen durch Veranstalter

1. Der Auftragnehmer behält sich die Absage eines Seminars vor, sollte die Mindestzahl von sechs Personen nicht erreicht werden oder andere Gründe die Durchführung nicht ermöglichen. Bis dahin geleistete Seminargebühren werden in voller Höhe erstattet – allerdings bestehen keine weiteren Ersatz- oder Ausfallansprüche gegenüber dem Auftragnehmer.
2. Diese Absagen müssen dem Teilnehmer oder dessen Ansprechpartner beim Auftraggeber bis spätestens 20 Stunden vor geplanten Schulungsbeginn telefonisch oder schriftlich mitgeteilt werden.
3. Zudem behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, Teilnehmer von der Schulung auszuschließen, sofern diese der deutschen Sprache (zumindest mündlich) nicht mächtig ist.

§ 4 Absagen durch Teilnehmer

1. Eine Absage des Teilnehmers oder dessen Ansprechpartner beim Auftraggeber müssen grundsätzlich in schriftlicher Form erfolgen.
2. Hierbei wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 € erhoben, sollte die Absage bis zehn Tage vor Seminarbeginn erfolgen. Zwischen zehn Tagen und zwei Tagen vor Seminarbeginn werden 50%, bei Absagen weniger als 20 Stunden vor Seminarbeginn werden 100% des vereinbarten Seminarpreises in Rechnung gestellt.
3. Sollten aufgrund einer Absage Hotelstornogebühren des Trainers anfallen, werden diese dem Auftraggeber ebenfalls in Rechnung gestellt.

§ 5 Teilnehmergebühren und Zahlungsbedingungen

1. Es gelten grundsätzlich die in der Seminarbestätigung aufgeführten Gebühren zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
2. Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich nach der Schulung und ist nach Erhalt innerhalb von 10 Tagen zu zahlen. Der Auftragnehmer behält sich die Bezahlung per Vorkasse vor. Davon abweichende Bedingungen, z. Bsp. für Verbraucher, entnehmen Sie den Angeboten und Seminarbestätigungen.

§ 6 Leistungen und Seminarzeiten

1. Der Auftragnehmer als Veranstalter verpflichtet sich zur sachgemäßen Durchführung der Schulungsinhalte mit dem dafür ausgebildeten Ausbilder. Außerdem zeigt er sich verantwortlich für die Schulungsunterlagen, die Pausen- und Mittagsverpflegung. Wenn nicht anders vereinbart, sind diese nicht in den Seminargebühren enthalten, sondern werden gesondert in Rechnung gestellt.
2. Die Teilnehmer verpflichten sich zum ordnungsgemäßen Verhalten bei den Seminaren und haben den Anweisungen des Ausbilders Folge zu leisten. Sie erklären sich einverstanden, sich für das Seminar geeignet zu fühlen und nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss zu stehen.
3. Die Teilnehmer sind sich bewusst, sich einer theoretischen und praktischen Prüfung abhängig der Art des Seminars zu unterziehen. Hierfür haben sie sich mit einem Ausweisdokument auszuweisen.
4. Die Allgemeinen Seminarbedingungen sind verbindlich. Bei einem Verstoß durch Teilnehmer behält sich der Auftragnehmer den Ausschluss dessen von der weiteren Teilnahme unter Berechnung der vollen Seminargebühr vor.
5. Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, beginnen die Seminare um 8.00 Uhr und enden gegen 16.00 Uhr. Änderungen werden rechtzeitig an die Teilnehmer oder die Ansprechpartner beim Auftraggeber mitgeteilt.
6. Die Teilnehmer erhalten einen Nachweis nach der erfolgreich absolvierten Schulung. Diese und weitere Nachweise, wie Bedienausweise, werden per Post versandt.
7. Eine zusätzlich oder nachträglich ausgestellter Schulungsnachweis (z.B. bei Verlust, Beschädigung, Namensänderung, etc.) wird nach einer schriftlichen Verlustmeldung sowie Zahlung der Gebühr neu ausgestellt.

§ 7 Veranstaltungsorte

1. Die Seminare finden in den Schulungszentren des Auftragnehmers in Krauthausen/Eisenach, Kaufungen/Kassel, Göttingen, Zella-Mehlis/Suhl, Wernigerode, Erfurt und Jena statt. SYSTEMCard-Schulungen können auch in überregionalen Schulungszentren von SYSTEMLIFT-Partnern stattfinden.
2. Finden die Seminare vereinbarungsgemäß nicht in den eigenen Räumen des Auftragnehmers statt, handelt es sich um eine Inhouse-Schulung. Der Auftraggeber ist hier verpflichtet, geeignete Räumlichkeiten, Verpflegung, notwendige Hilfsmittel, erforderliche Schulungsgeräte und ausreichend störungsfreien Platz für das praktische Training, in Absprache mit dem Auftragnehmer, bereit zu stellen.

§ 8 Gewährleistung und Haftung, höhere Gewalt

1. Soweit es sich nicht um wesentliche Pflichten aus dem Vertragsverhältnis handelt, haftet der Auftragnehmer für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur für Schäden, die nachweislich auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung im Rahmen des Vertragsverhältnisses beruhen und noch als typische Schäden im Rahmen des Vorhersehbaren liegen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht im Falle einer Haftung für Personenschäden.
2. Das Seminarziel ist mit den zur Verfügung gestellten Bedingungen von Unterricht und Übungen in Zusammenhang mit der Aufmerksamkeit der Teilnehmer erreichbar, allerdings übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für den Erfolg.
3. Für eingebrachte Gegenstände durch den Teilnehmer während eines Seminars übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung, auch nicht für Schäden, die die Teilnehmer verursachen. Für Schäden, die aus Zuwiderhandlung der Teilnehmer entstehen, behält sich der Auftragnehmer die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.
4. Sollten Veranstaltungen aufgrund von Höherer Gewalt zu einem verspäteten Veranstaltungsbeginn oder zur vollständigen Absage einer Veranstaltung führen, wird keine Haftung übernommen; gleiches gilt auch im Falle einer Absage der Veranstaltung wegen zu geringer Nachfrage. Für Schäden, die auf eventuellen fehlerhaften und/oder unvollständigen Inhalten der Vorträge und/oder Veranstaltungsunterlagen beruhen, übernimmt der Auftragnehmer im Übrigen keine Haftung, es sei denn, der Auftragnehmer ist eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung vorzuwerfen.

§ 9 Hotelreservierungen

1. Sollten Hotelreservierungen notwendig sein, nimmt dies der Teilnehmer oder dessen Ansprechpartner in der Firma – bei Bedarf auf Empfehlung des Auftragnehmers – selbst vor.
2. Bei Inhouse-Schulungen übernimmt die Hotelkosten für den oder die erforderlichen Ausbilder der Auftraggeber.

§ 10 Datenschutz

1. Personenbezogene Daten der Teilnehmer (Name, Anschrift) und Kontaktpersonen des beauftragenden Unternehmens werden vom Auftragnehmer zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses, zur Ausstellung von Schulungsnachweisen, zur Abwicklung von Zahlungsverpflichtungen und zur Kommunikation mit den Teilnehmern verarbeitet (Art. 6 Abs lit.b DSGVO). Gemäß der DSGVO steht den Teilnehmern das Recht auf Auskunft über ihre personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO), das Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), das Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO), das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO), sowie das Recht auf Widerspruch (Art.21 DSGVO) zu. Darüber hinaus steht den Teilnehmern jederzeit ein Beschwerderecht bei einer Datenschutz- Aufsichtsbehörde zu. Ihre Daten bleiben für die Zeit von 10 Jahren gespeichert und werden anschließend datenschutzgerecht gelöscht, sofern dem gesetzliche und satzungsmäßige Aufbewahrungsfristen nicht entgegenstehen.
2. Das beauftragende Unternehmen verpflichtet sich, seine zur Schulung angemeldeten Mitarbeiter gem. Art.13/ 14 DSGVO über die Datenverarbeitung zu informieren.

§ 11 Urheberrecht

Das schriftliche Begleitmaterial sowie die Veranstaltungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen insoweit nicht ohne Einwilligung des Veranstalters vervielfältigt oder verbreitet werden. Die Teilnehmer sind nicht befugt, Unterlagen bzw. sonstige Lizenzmaterialen, das zu Schulungs- und Informationszwecken ausgehändigt werden, zu vervielfältigen. Lizenzmaterial sind insbesondere Datenverarbeitungsprogramme und/oder lizenzierte Datenbestände (Datenbanken) in maschinenlesbarer Form einschließlich der zugehörigen Dokumentation. Der jeweilige Urheberrechtshinweis bzw. Copyrightvermerk ist vom Teilnehmer strikt zu beachten; eine Entfernung solcher Vermerke ist strikt verboten. Der Auftragnehmer behält sich vor, bei Zuwiderhandeln rechtliche Schritte einzuleiten.

§ 12 Sonstige Bestimmungen

1. Erfüllungsort ist der jeweilige Veranstaltungsort; Gerichtsstand ist der Hauptsitz des Auftragnehmers.
2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so werden davon die übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt. Es gilt dann die Regelung als vereinbart, die dem mit der unwirksamen Vereinbarung beabsichtigten Zweck in zulässiger Weise am nächsten kommt.
3. Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen des Vertrages haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich vereinbart sind.

Stand: 03.08.2023
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Albert-Lindig-Straße  1
99819 Krauthausen

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